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Kategorie: Rezept & E-Rezept

Die verbreitetste Fehlannahme ist, eine Verordnung bleibe gültig, solange sie nicht eingelöst wurde. In Wirklichkeit läuft für die Kassenleistung eine kurze Frist ab dem Ausstellungsdatum. Danach existiert das Rezept weiter, die Krankenkasse zahlt aber nicht mehr — das Präparat lässt sich nur noch auf eigene Kosten beziehen, was bei teuren Medikamenten der teuerste Weg zum selben Ziel ist.Wie lange ist ein Rezept gültig?Beim Kassenrezept übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung. Privatverordnungen sind arzneimittelrechtlich drei Monate einlösbar, Betäubungsmittelverordnungen nur wenige Tage. Gezählt wird ab dem Datum auf der Verordnung, nicht ab dem Tag des Arztbesuchs, und der Tag der Ausstellung zählt mit. Wer die Frist überschreitet, muss nicht zwingend erneut in die Praxis: Viele Ärzte stellen eine neue elektronische Verordnung nach kurzer Rückfrage aus, ohne dass ein Termin nötig ist.Praktisch relevant sind daneben die Mengenregeln. Eine Verordnung darf nur eine begrenzte Zahl Positionen enthalten, und für Dauertherapien gibt es die Mehrfachverordnung, mit der sich ein Vorrat über mehrere Einlösungen strecken lässt, ohne jedes Mal in die Praxis zu gehen. Fehlt eine Pflichtangabe wie Wirkstärke, Dosierung oder Unterschrift, darf die Apotheke nicht abrechnen und muss nachfragen — das kostet im Zweifel einen Tag.In diesem Bereich geht es um Formen, Fristen und Einlösewege — von der Frage, was auf der Verordnung stehen muss, bis zu dem, was passiert, wenn ein Präparat nicht vorrätig ist. Wer zum ersten Mal eine elektronische Verordnung erhält, sollte dort anfangen; wer eine Papierverordnung mit ungewohnter Farbe in der Hand hält, bei den Rezeptarten.

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